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Sachverständigen-Datenbank

für IPR - FamilienRecht

 
 

Über uns

Seit 1980 gibt es das sog. FTCAM System, das in 14 Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) von zahlreichen Familienrichtern/Familienrichterinnen genutzt wird (vgl. www.ftcam.de). Einer der Schwerpunkte von FTCAM ist die Erstellung von Beschlüssen nach ausländischem Recht. In den meisten Fällen kann der Entscheidungsentwurf automatisiert am PC erstellt werden (Ehescheidungsverbundbeschlüsse inkl. Sorgerecht und Versorgungsausgleich, Trennungsbeschlüsse, Beschlüsse in Abstammungssachen). In den übrigen Fällen (Unterhalt, Zugewinn, Adoptionen) wird den Anwendern ein differenziertes Formular angeboten.

Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt aber, dass PC Lösungen und Formulare ihre Grenzen haben. Sie können nur in einfachen Fällen ein Sachverständigen-Gutachten ersparen. In mittelschwierigen und in schwierigen Fällen sind Sachverständigen-Gutachten unverzichtbar, vor allem bei Fragen zum Internationalen Privatrecht.

Hierbei besteht für Richter/innen häufig die Schwierigkeit darin, einen geeigneten Sachverständigen zu finden. Da es bisher keine Sachverständigendatenbank für Internationales Privatrecht gibt, möchten wir mit dieser Datenbank Gutachtenauftraggeber und IPR Gutachter zusammen führen. Hierbei wird bei potentiellen Auftraggebern nicht nur an Richter/innen, sondern vor allem auch an Rechtsanwälte/innen und Notare/innen gedacht, die ihre (zunehmend) ausländischen Mandanten/innen vorgerichtlich oder im Gerichtsverfahren über ausländisches Recht beraten müssen, z.B. bei der Ausübung des Wahlrechts des Scheidungsrechts nach Art. 5 der EUVO Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010 (ROM III).

Die IPR-Sachverständigen-Datenbank ist für jedermann kostenlos aufrufbar.

Denjenigen Richtern/innen, die FTCAM nutzen, steht diese Datenbank im Rahmen des FTCAM Programms zur Verfügung.

Das FTCAM-Team kann nicht dafür garantieren, dass ein ausgewählter Sachverständiger einen Gutachtenauftrag annimmt. Jeder Gutachter entscheidet selbst, ob und zu welchen Bedingungen er ein Gutachten erstatten kann/will. Ebenso übernehmen wir auch keine Garantie für die Qualität der erstatteten Gutachten. Es sind aber nur anerkannte Sachverständige in die Datenbank aufgenommen worden.

Bei breiter Annahme und Nutzung dieser Datenbank soll sie auf andere familienrechtliche Rechtsgebiete ausgeweitet werden, z.B. auf Gutachten in Sorgerechts - und Umgangsrechtsverfahren, auf betriebswirtschaftliche Gutachten in Zugewinnausgleichsverfahren.

Für weiterführende Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar.

Ihr FTCAM-Team


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